Beitragsordnung  

Omidan Dresden e.V. 

 

Die Mitgliederversammlung des Vereins Omidan Dresden e.V. hat am 05.02.2023 folgende Beitragsordnung beschlossen: 

  1. Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich erhoben. Ehrenmitglieder nach §4 der Vereinssatzung sind von der Beitragszahlung befreit. 
  2. Die Beiträge werden jeweils bis zum 15. Werktag des Monats, in dem der Beitrag fällig wird, per Lastschrift eingezogen. Das Mitglied erteilt hierzu ein SEPA Lastschriftmandat. Alternativ muss das Mitglied einen gültigen Dauerauftrag zur regelmäßigen Zahlung des Beitrages auf das Bankkonto des Vereins Omidan Dresden e.V. vorweisen. Alternativ kann der Beitrag auch per PayPal-App gezahlt werden, die E-Mailadresse lautet Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
  3. Das Vereinsmitglied hat die Pflicht, zum Zeitpunkt des Lastschrifteinzugs für eine ausreichende Deckung des angegebenen Kontos zu sorgen. Erfolgt wegen unzureichender Deckung eine Rücklastschrift, trägt das Vereinsmitglied alle hierdurch entstehenden Kosten. 
  4. Barzahlungen des Beitrags sind ausgeschlossen. 
  5. Der Monatsbeitrag für die ordentliche Mitgliedschaft im Verein Omidan Dresden e.V. beträgt für 
  1. Erwachsene in der Liga spielend: 20,00 Euro 
  2. Erwachsene nicht in der Liga spielend: 15,00 Euro 
  3. Minderjährige1 in der Liga spielend: 15,00 Euro 
  4. Minderjährige nicht in der Liga spielend: 5,00 Euro 
  5. Kinder bis 12 Jahre: frei 
  6. Senioren ab dem 65. Lebensjahr: 5,00 Euro 
  7. Juristische Personen: 20,00 Euro 
  8. Soziale Härtefälle: Die Höhe des Beitrags sowie die Dauer der ermäßigten Beitragszahlung wird auf Antrag im Einzelfall durch Vorstandsentscheidung festgelegt. Kann der Vorstand keine Entscheidung treffen, wird die Entscheidung durch die nächste Mitgliederversammlung getroffen. In der Zeit zwischen Eingang dieses Antrags und der Entscheidung darüber wird die Beitragspflicht des betreffenden Mitgliedes ausgesetzt. 

Bei Familien (Ehepartner und deren Kinder) zahlt nur das erste erwachsene Mitglied den Mitgliedsbeitrag von 15,00 bzw. 20,00 Euro (gemäß Punkt 5 a + b der Beitragsordnung), alle weiteren Familienmitglieder zahlen den ermäßigten Beitrag von 5,00 Euro.  

 

  1. Der Verein Omidan Dresden e.V. erhebt keine Aufnahmegebühren. 

 

  1. Durch die Mitglieder können jederzeit höhere bzw. zusätzliche Beiträge als die im Absatz ‎5 genannten Beträge gezahlt werden. Alle Beträge, die über die im Absatz ‎5 aufgeführten Pflicht-Beträge hinaus gehen, werden als Spende an den Verein entgegengenommen. Solche Zahlungen können als Überweisung bzw. als Dauerauftrag auf das Vereinskonto des Omidan Dresden e.V. gezahlt werden.  

 

Für den Betrag, der über den jeweils fälligen Gesamtbetrag für die Mitgliedschaft des Geschäftsjahres hinaus geht, wird am Ende des Geschäftsjahres (zum 31.12. des Jahres) eine Spendenquittung ausgestellt, die als Spendennachweis zur Vorlage beim Finanzamt verwendet werden kann.  

 

  1. Zur Finanzierung von besonderen Vorhaben können zusätzliche Umlagen und/oder Sachleistungen von den Mitgliedern erhoben werden. Die Entscheidung darüber trifft die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. 

 

  1. Diese Beitragsordnung kann bei Notwendigkeit oder auf Antrag der einfachen Mehrheit der Mitgliederversammlung durch den Vorstand geändert werden. Spätestens zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung sind dieser vom Vorstand die notwendigen Änderungen zur Abstimmung vorzulegen. 

 

Diese Beitragsordnung tritt zum 15.02.2023 in Kraft. 

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